Bewirtungsbeleg-Agent
Bewirtungsbelege prüfen, 70%-Abzugsfähigkeit berechnen und steuerkonform kontieren.
Erkennt Bewirtungsbelege, prüft Pflichtangaben nach §4 Abs. 5 Nr. 2 EStG, bewertet die Plausibilität des geschäftlichen Anlasses und berechnet die 70%-Abzugsfähigkeit. Bei Grenzfällen der Angemessenheit entscheidet der Mensch.
Score-Dashboard
Was dieser Agent tut
Bewirtungsbelege sind ein Dauerbrenner bei Betriebsprüfungen. Die Anforderungen sind streng: Ort, Datum, Teilnehmer, geschäftlicher Anlass, Betrag - alles muss auf dem Beleg stehen. Die 70%-Abzugsfähigkeit ist nur ein Teil der Komplexität. Der geschäftliche Anlass muss plausibel sein, die Teilnehmerliste vollständig.
Der Decision Layer zerlegt die Verarbeitung in neun Entscheidungsschritte. Belegerfassung und Anlass-Plausibilität nutzen LLM-Analyse. Pflichtangabenprüfung, Teilnehmerliste, Abzugsfähigkeit, Vorsteuerabzug und Kontierung sind regelbasiert. Die Angemessenheitsprüfung bei hohen Beträgen bleibt beim Menschen.
Das Ergebnis: Bewirtungsbelege werden vollständig geprüft bevor sie in die Buchung gehen. Fehlende Pflichtangaben werden sofort erkannt. Und die 70%-Berechnung ist fehlerfrei - ein Klassiker bei dem manuelle Berechnung regelmäßig scheitert.
Micro-Decision-Tabelle
Beleg als Bewirtungsbeleg erkennen Handelt es sich um einen Bewirtungsbeleg? KI-Agent
LLM-Klassifikation zur Erkennung des Belegtyps
Entscheidungsakte
Anfechtbar: Ja - vollständig dokumentiert, durch Menschen überprüfbar, Einspruch über formalen Prozess.
Pflichtangaben prüfen Sind Ort, Datum, Teilnehmer, Anlass und Betrag vorhanden? Regelwerk Mitarbeiter
Deterministische Prüfung nach §4 Abs. 5 Nr. 2 EStG
Entscheidungsakte
Anfechtbar: Ja - Regelanwendung prüfbar. Einspruch bei fehlerhafter Datenbasis oder falscher Regelversion.
Anfechtbar durch: Mitarbeiter
Teilnehmerliste vollständig Sind alle Teilnehmer namentlich aufgeführt? Regelwerk Mitarbeiter
Deterministische Prüfung der Pflichtangabe
Entscheidungsakte
Anfechtbar: Ja - Regelanwendung prüfbar. Einspruch bei fehlerhafter Datenbasis oder falscher Regelversion.
Anfechtbar durch: Mitarbeiter
Geschäftlicher Anlass plausibel Ist der angegebene geschäftliche Anlass nachvollziehbar? KI-Agent Mitarbeiter
LLM bewertet den Freitext des geschäftlichen Anlasses
Entscheidungsakte
Anfechtbar: Ja - vollständig dokumentiert, durch Menschen überprüfbar, Einspruch über formalen Prozess.
Anfechtbar durch: Mitarbeiter
Abzugsfähigkeit berechnen Wie hoch ist der steuerlich abzugsfähige Anteil? Regelwerk WP/BP
70% nach §4 Abs. 5 Nr. 2 EStG
Entscheidungsakte
Anfechtbar: Ja - Regelanwendung prüfbar. Einspruch bei fehlerhafter Datenbasis oder falscher Regelversion.
Anfechtbar durch: WP/BP
Angemessenheit prüfen Ist der Betrag für Anlass und Teilnehmerzahl angemessen? Mensch
Ermessen bei Grenzfällen - nicht jede Bewirtung für 500 EUR ist unangemessen
Entscheidungsakte
Anfechtbar: Ja - über Vorgesetzten, Betriebsrat oder formalen Einspruch.
Vorsteuerabzug prüfen Ist der Vorsteuerabzug zulässig? Regelwerk WP/BP
§15 UStG - vollständiger Vorsteuerabzug bei ordnungsgemäßem Beleg
Entscheidungsakte
Anfechtbar: Ja - Regelanwendung prüfbar. Einspruch bei fehlerhafter Datenbasis oder falscher Regelversion.
Anfechtbar durch: WP/BP
Kontierung Auf welches Konto wird gebucht? Regelwerk
Buchungslogik: 70% auf Bewirtungsaufwand, 30% auf nicht abzugsfähig
Entscheidungsakte
Anfechtbar: Ja - Regelanwendung prüfbar. Einspruch bei fehlerhafter Datenbasis oder falscher Regelversion.
GoBD-Archivierung Wird der Beleg GoBD-konform archiviert? Regelwerk WP/BP
Automatische Archivierung mit Zeitstempel
Entscheidungsakte
Anfechtbar: Ja - Regelanwendung prüfbar. Einspruch bei fehlerhafter Datenbasis oder falscher Regelversion.
Anfechtbar durch: WP/BP
Entscheidungsakte und Anfechtbarkeit
Jede Entscheidung, die dieser Agent trifft oder vorbereitet, wird in einer vollständigen Entscheidungsakte dokumentiert. Betroffene (Mitarbeiter, Lieferanten, Prüfer) können jede einzelne Entscheidung einsehen, nachvollziehen und anfechten.
Voraussetzungen
- Belegerfassung (Scan, Foto, E-Beleg)
- ERP-System mit Kontenrahmen für Bewirtungsaufwand (abzugsfähig/nicht abzugsfähig)
- Unternehmensrichtlinie für Bewirtungsausgaben
- GoBD-konformes Archivsystem
Governance-Hinweise
Häufiger Betriebsprüfungsschwerpunkt: §4 Abs. 5 Nr. 2 EStG (70%-Abzugsfähigkeit), §15 UStG (Vorsteuerabzug). Bewirtungsbelege sind einer der Top-5-Prüfungspunkte bei Betriebsprüfungen. Fehlende Pflichtangaben führen zur vollständigen Streichung des Betriebsausgabenabzugs. Der Decision Layer dokumentiert jede Prüfung: welche Pflichtangaben vorhanden, Plausibilitätsbewertung des Anlasses, Berechnungsweg der 70%.
§203 StGB-relevante Daten werden Ende-zu-Ende verschlüsselt und nie im Klartext an KI-Modelle übergeben.
Beitrag zur Verfahrensdokumentation
Infrastruktur-Beitrag
Der Bewirtungsbeleg-Agent etabliert die Spezialbeleg-Infrastruktur für den gesamten Katalog. Die Pflichtangabenprüfung nach EStG ergänzt die §14-UStG-Prüfung des Rechnungseingangs-Agents. Die 70/30-Split-Logik wird zum Pattern für alle Agenten mit partieller Abzugsfähigkeit. Die Anlass-Plausibilitätsprüfung nutzt die LLM-Analyse-Engine des Reisekosten-Agents.
Verwandte Agenten
Reisekosten-Agent
Reisekosten regelbasiert abrechnen - mit BMF-Pauschalen, Verpflegungsmehraufwand und Belegprüfung.
Kleinbetrags-/Barkassen-Agent
Kassenbelege erfassen, Kleinbetragsrechnungen prüfen und das Kassenbuch GoBD-konform führen.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn der geschäftliche Anlass fehlt?
Der Agent fordert den Mitarbeiter zur Ergänzung auf. Ohne geschäftlichen Anlass ist der gesamte Betrag steuerlich nicht abzugsfähig. Der Agent bucht in diesem Fall auf das Konto für nicht abzugsfähige Betriebsausgaben.
Wie wird die Angemessenheit beurteilt?
Der Agent vergleicht den Betrag pro Person mit konfigurierbaren Schwellenwerten. Unterhalb des Schwellenwerts wird automatisch freigegeben. Oberhalb eskaliert der Agent an den Vorgesetzten oder die Buchhaltung. Die Beurteilung ist immer ein Mensch.
Werden ausländische Bewirtungsbelege unterstützt?
Ja. Die LLM-Klassifikation erkennt Bewirtungsbelege in allen gängigen Sprachen. Die steuerliche Behandlung folgt den deutschen Regeln (§4 Abs. 5 Nr. 2 EStG), unabhängig vom Land der Bewirtung.
Diesen Agent implementieren?
Wir bewerten Ihre Finance-Prozesslandschaft und zeigen, wie dieser Agent in Ihre Infrastruktur passt.